Dieser Ratgeber-Artikel umfasst folgende Inhalte:
In der Schweiz sind die Regeln zur Hundehaltung kantonal und kommunal unterschiedlich geregelt. Deshalb ist es wichtig, sich bei der zuständigen Gemeindebehörde oder beim kantonalen Amt über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Hund anmelden
Jeder Hund muss bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Anschaffung oder Zuzug. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke, die Ihr Hund gut sichtbar am Halsband tragen muss. Das Nichtanmelden kann mit einer Ordnungsbusse geahndet werden.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird kantonal und kommunal erhoben und variiert je nach Wohnort. Sie ist meist ein fixer Betrag pro Hund. Bei einigen Gemeinden gibt es Ausnahmen oder Staffelungen, etwa bei Assistenzhunden oder bei mehreren Hunden. Die genauen Beträge und Ausnahmen erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Leinenpflicht und Maulkorbpflicht
Leinen- und Maulkorbpflichten sind kantonal und kommunal geregelt. Oft gilt in öffentlichen Parks, Naturschutzgebieten oder Ortszentren eine generelle Leinenpflicht. Für bestimmte Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, kann eine Maulkorbpflicht bestehen. Ein positiver Wesenstest kann unter Umständen von der Maulkorbpflicht befreien.
Sachkundenachweis und Hundeschule
Ein allgemeiner Sachkundenachweis ist in der Schweiz nicht allgemein vorgeschrieben. Einige Kantone oder Gemeinden verlangen jedoch für bestimmte Rassen den Nachweis über absolvierte Hundeschulen oder Sachkundeprüfungen, um eine sichere Haltung zu gewährleisten. ACHTUNG: im 2025 gibt es für drei Kantone Änderungen des Hundegesetzes. Weitere Details können Sie HIER nachlesen.
Chip- und Registrierungspflicht
Seit 2019 besteht in der Schweiz eine Pflicht zur Identifikation von Hunden mittels Mikrochip oder Tätowierung. Hunde müssen zudem in einem kantonalen oder nationalen Register eingetragen sein. Dies erleichtert die Rückführung verlorener Tiere.
Bussgelder
Verstösse gegen die Vorschriften zur Hundehaltung, beispielsweise bei Nichtanmeldung, Missachtung der Leinen- oder Maulkorbpflicht, können mit Bussen bestraft werden. Die Höhe variiert je nach Kanton und Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In einigen Kantonen ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung obligatorisch, andernorts wird sie empfohlen. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn der Hund Personen- oder Sachschäden verursacht. Weitere Infos finden Sie HIER.
Hundehaltung in Mietwohnungen
Die Haltung von Hunden in Mietwohnungen ist häufig vertraglich geregelt. Meist ist eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Assistenzhunde sind üblicherweise ausgenommen. Störungen der Nachbarn durch den Hund können zum Widerruf der Erlaubnis führen.
Hunde am Arbeitsplatz
Ein Recht, Hunde mit ins Büro zu nehmen, besteht in der Schweiz nicht. Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt.
Haftung des Hundehalters
Der Halter haftet in der Schweiz für Schäden, die durch seinen Hund entstehen. Dies gilt auch ohne eigenes Verschulden. Besonders bei nicht angeleinten Hunden kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Scheidung und gemeinsame Hundehaltung
Haustiere gelten rechtlich als Sache. Im Scheidungsfall wird daher entschieden, wem das Tier gehört. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zu Umgangsrechten oder Unterhaltsansprüchen für Haustiere.